Kosten für das Scheidungsverfahren
Im Zusammenhang mit einer Scheidung stellt sich neben dem Verfahrensablauf, häufig auch die Frage nach den Kosten. Grundsätzlich gibt es in einem Scheidungsverfahren keine einheitliche Kostenstruktur und einen Ablauf. Vielmehr sind die Kosten und der Verlauf von verschiedenen Punkten abhängig.
Laut Gesetz muss die Ehe irreversibel zerrüttet sein. Um dies festzustellen, gibt das Gesetz zwei Möglichkeiten vor. Entweder müssen die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen oder sie müssen seit drei Jahren getrennt leben. In einem Härtefall, kann die Ehe schon vor dieser Frist geschieden werden. Dies muss nach Familienrecht individuell entschieden werden.
Die einvernehmliche Scheidung ist die beste Option, um das Verfahren relativ schnell abwickeln zu können. Es ist zeitsparend und die Scheidungskosten werden gesenkt. Da eine Anwaltspflicht herrscht, muss zumindest ein Ehepartner zu einem Anwalt für Familienrecht gehen. Dieser reicht dann den Scheidungsantrag für seinen Mandanten ein und vertritt auch ausschließlich diesen bis zum Scheidungsurteil, weiterlesen.
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